Brandschutzbeauftragter 

Brandschutzbeauftragte müssen nach der IndBauRL NRW mit einer Gesamtfläche von mehr als 5.000 m² bestellt werden. Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, den Unternehmer bei der Umsetzung eines aktiven Bandschutzes im Betrieb zu unterstützen. Dies wird von den Feuerversicherern wahrgenommen und könnte somit auch die Kosten Ihrer Versicherung reduzieren. Im Vordergrund steht hierbei, immer der vorbeugende Brandschutz um Leben, Leib und Existenzen zu sichern.

Für unsere Kunden bieten wir im Rahmen unserer Tätigkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch fachkundige Beratung bezüglich des betrieblichen Brandschutzes an. Zusätzlich können wir Ihnen die Dienstleistung des Brandschutzbeauftragten nach IndBauRL NRW anbieten. Die Leistungen des Brandschutzbeauftragten sind unter anderem:

  • Aufstellen und Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Brandschutzbegehungen im Betrieb
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes, z. B. bei Planung von Umbauten oder Betriebsveränderungen
  • Kontakt zur Kreisfeuerwehr und gemeinsame Betriebsbegehungen mit der Brandschutzdienststelle
  • Planung, Durchführung und Bewertung notwendiger Übungen im Brandschutz- und Rettungswesen

Unsere Brandschutzbeauftragten sind nach den Richtlinien der CFPA Europe und der vfdb-Richtlinie – vfdb 12-09/01: 2009-03 (02) – „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ qualifiziert.

Explosionsschutzdokumente 

Beim Umgang mit entzündlichen Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben kann eine Explosionsgefährdung nur selten ausgeschlossen werden. Deshalb sind eine fachkundige Einschätzung der Explosionsgefahr und das Auswählen von Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden in einem Explosionsschutzdokument zusammengefasst. Die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten wird auch vom Gesetzgeber z. B. in § 6 der Gefahrstoffverordnung gefordert.

Lassen Sie sich durch unser Team beraten:

  • Sorgfältige Einarbeitung in Anlagenkonzepte und betriebliche Abläufe
  • Recherche und Auswahl von Richtlinien entsprechend dem „Stand der Technik“
  • Identifizierung und Bewertung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • Aufnahme der getroffenen und Empfehlung weiterer Schutzmaßnahmen
  • Zusammenfassung der erforderlichen Prüfungen
  • Übersichtliche und ansprechende Dokumentation nach § 6 Gefahrstoffverordnung

Brandschutz-
beauftragter

Brandschutzbeauftragte müssen nach der IndBauRL NRW mit einer Gesamtfläche von mehr als 5.000 m² bestellt werden. Brandschutzbeauftragte haben die Aufgabe, den Unternehmer bei der Umsetzung eines aktiven Bandschutzes im Betrieb zu unterstützen. Dies wird von den Feuerversicherern wahrgenommen und könnte somit auch die Kosten Ihrer Versicherung reduzieren. Im Vordergrund steht hierbei, immer der vorbeugende Brandschutz um Leben, Leib und Existenzen zu sichern.

Für unsere Kunden bieten wir im Rahmen unserer Tätigkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit auch fachkundige Beratung bezüglich des betrieblichen Brandschutzes an. Zusätzlich können wir Ihnen die Dienstleistung des Brandschutzbeauftragten nach IndBauRL NRW anbieten. Die Leistungen des Brandschutzbeauftragten sind unter anderem:

  • Aufstellen und Aktualisierung der Brandschutzordnung
  • Brandschutzbegehungen im Betrieb
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern
  • Beratung in Fragen des Brandschutzes, z. B. bei Planung von Umbauten oder Betriebsveränderungen
  • Kontakt zur Kreisfeuerwehr und gemeinsame Betriebsbegehungen mit der Brandschutzdienststelle
  • Planung, Durchführung und Bewertung notwendiger Übungen im Brandschutz- und Rettungswesen

Unsere Brandschutzbeauftragten sind nach den Richtlinien der CFPA Europe und der vfdb-Richtlinie – vfdb 12-09/01: 2009-03 (02) – „Bestellung, Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten“ qualifiziert.

Explosionsschutz-
dokumente

Beim Umgang mit entzündlichen Flüssigkeiten, Gasen oder Stäuben kann eine Explosionsgefährdung nur selten ausgeschlossen werden. Deshalb sind eine fachkundige Einschätzung der Explosionsgefahr und das Auswählen von Schutzmaßnahmen erforderlich. Die Ergebnisse dieses Prozesses werden in einem Explosionsschutzdokument zusammengefasst. Die Erstellung von Explosionsschutzdokumenten wird auch vom Gesetzgeber z. B. in § 6 der Gefahrstoffverordnung gefordert.

Lassen Sie sich durch unser Team beraten:

  • Sorgfältige Einarbeitung in Anlagenkonzepte und betriebliche Abläufe
  • Recherche und Auswahl von Richtlinien entsprechend dem „Stand der Technik“
  • Identifizierung und Bewertung von explosionsgefährdeten Bereichen
  • Aufnahme der getroffenen und Empfehlung weiterer Schutzmaßnahmen
  • Zusammenfassung der erforderlichen Prüfungen
  • Übersichtliche und ansprechende Dokumentation nach § 6 Gefahrstoffverordnung