Project Description

Fachkraft für Arbeitssicherheit 

Auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG (§5) bieten wir Ihnen die Zusammenarbeit mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit an. Doch nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Auflagen allein, sondern die generellen Vorteile, die ein professioneller Arbeitsschutz für Ihren Betrieb bieten kann, sollte Grund für Sie sein, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Zusammenarbeit mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit bietet Ihnen folgende Vorteile:

Warum wir?

  • Überbetriebliche Erfahrung
  • Aktuelle Informationen durch kontinuierliche Weiterbildung und Qualifizierung unserer Fachkräfte
  • Strukturierter Aufbau der Arbeitsschutzorganisation
  • Verminderung der Kosten durch erprobte Vorschläge
  • Personelle Unabhängigkeit von eigenen Mitarbeitern

Unser Ziel!

  • Mehr Motivation durch gesunde und zufriedene Mitarbeiter
  • Minderung der Fehlzeiten und Fluktuation der Mitarbeiter
  • Imagegewinn durch gute Produkt- und Dienstleistungsqualität
  • Qualitätsmerkmal bei Kunden und Lieferanten

 Betriebsarzt 

Grundlage für die Verpflichtungen zur Bestellung eines Betriebsarztes ist das Arbeitssicherheitsgesetz (§2 ASiG). Als Betriebsärzte können nur Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, d. h. Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Ärzte mit nachgewiesener Qualifikation als Betriebsarzt bestellt werden.

Selbstverständlich bieten wir Ihnen die sicherheitstechnische und betriebsmedizinische Beratung und Betreuung durch qualifizierte Betriebsärzte aus einer Hand an und führen alle vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch.

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen und Beratung durch qualifizierte Betriebsärzte
  • Einstellungsuntersuchungen
  • Tauglichkeits- / Eignungsuntersuchungen
  • Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
  • Spezielle Vorsorgeuntersuchungen

Professionelle Gefährdungsbeurteilungen 

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im betrieblichen Arbeitsschutz. Im Grundsatz geht es darum Gefährdungen zu erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Vom Prinzip eine einfache Sache, in der Praxis jedoch ergeben sich hierbei häufig viele Fragen: Welche Gefährdungen sind zu berücksichtigen? Wie sind die Gefährdungen zu bewerten? Welche Maßnahmen sind sinnvoll oder sogar gesetzlich erforderlich? Welches Restrisiko kann ich meinen Mitarbeitern zumuten?

Mit unserer branchenübergreifenden Erfahrung und Ihrer Fachkunde können wir die Gefährdungsbeurteilung professionell gestalten:

  • Enge Zusammenarbeit mit Ihrem Personal bei der Gefahrenanalyse und Maßnahmenauswahl
  • Systematische, tätigkeitsbezogene Identifizierung von Gefährdungen
  • Auswahl von Arbeitsschutzmaßnahmen entsprechend dem „Stand der Technik“
  • Dokumentation gemäß den gesetzlichen Vorgaben (ArbSchG, BetrSichV, ArbStättV, DGUV Vorschrift 1, etc.)
  • Ansprechende und übersichtliche Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Maßnahmenumsetzung und Wirksamkeitsprüfung